21 April / 2020
Kommentar des Außenministeriums Russlands zu den russischen innerstaatlichen Verfahren, die für die Verlängerung des New-START-Vertrags zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Reduzierung strategischer Waffen aus dem
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Die Russische Föderation geht davon aus, dass der Beschluss über die Verlängerung des New-START-Vertrags durch die Annahme eines völkerrechtlichen Instruments festgehalten werden muss, das sowohl als ein gemeinsames Dokument (Protokoll, Vertrag) wie auch als ein Notenaustausch oder Briefwechsel gestaltet werden kann.
In der Russischen Föderation erfordert die Inkraftsetzung des genannten Instruments ungeachtet seiner Form die Erfüllung der gleichen innerstaatlichen Formalitäten, die auch im Fall des New-START-Vertrags erledigt worden sind.
Die Vereinbarung zur Vertragsverlängerung obliegt nach deren Unterzeichnung (oder einem Notenaustausch bzw. Briefwechsel) einer Ratifizierung aus den gleichen Gründen wie der New-START-Vertrag. Dadurch erstreckt sich auf einen zusätzlichen Zeitraum ein völkerrechtliches Regime. Es ist durch einen Vertrag ausgestaltet, der Regeln beinhaltet, die sich von denen in der Gesetzgebung der Russischen Föderation unterscheiden (es geht unter anderem um Zuteilung von Privilegien und Immunitäten für Inspektoren, die denen des diplomatischen Personals ähnlich sind), und Fragen behandelt, die Verteidigungsfähigkeit, Abrüstung und internationale Rüstungskontrolle betreffen.
Die durchschnittliche Ratifizierungsfrist von völkerrechtlichen Verträgen in der Russischen Föderation (vom Tag der Unterzeichnung des Vertrags bis zum Tag, auf den das föderale Ratifizierungsgesetz datiert ist) beträgt 16 Monate. Der geltende New-START-Vertrag wurde innerhalb von 9 Monaten ratifiziert.
Es ist zu beachten, dass die Vereinbarung zur Vertragsverlängerung spätestens am 4. Februar 2021 – den letzten Gültigkeitstag des New-START-Vertrags – in Kraft treten muss.