12 Februar / 2020
Kandidatur Russlands für den UN-Menschenrechtsrat für 2021-2023
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Russland schlägt ihre Kandidatur für den UN-Menschenrechtsrat für 2021-2023 auf den Wahlen, die im Laufe der 75. Session der UNO-Vollversammlung im Herbst 2020 stattfinden werden, vor.
Die Russische Föderation misst der Tätigkeit des UN-Menschenrechtsrates, der dazu berufen ist, den Ausbau der konstruktiven zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich der Förderung und Verteidigung der Menschenrechte zu unterstützen, große Bedeutung bei. Im Falle seiner Wahl, wird Russland den Kurs zur Festigung eines fairen, gegenseitig respektvollen und gleichberechtigten Dialoges über die Sicherstellung der Rechte und Grundfreiheiten der Menschen fortsetzen.