Über die Einschränkung der Einreise in die Russische Föderation
⚡️❗️Als Maßnahme gegen die Ausbreitung von #COVID19 schränkt die Regierung Russlands ab Mitternacht, dem 18. März die Einreise von ausländischen Bürgern und Personen ohne Staatsangehörigkeit auf das Gebiet der Russischen Föderation ein.
Ausgenommen von dieser Einschänkung sind folgende Personengruppen:
Mitarbeiter von diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Russischen Föderation;
Kraftfahrer des internationalen Güterverkehrs;
Besatzungen von Flugzeugen, Meeres- oder Flussschiffen, Lokomotiv- und Zugmannschaften des internationalen Verkehrs;
Mitglieder von offiziellen Delegationen und Personen mit diplomatischen, dienstlichen Visa oder mit einem Visum, das aufgrund des Todes eines nahen Verwandten ausgestellt wurde;
Personen, die in Russland einen ständigen Wohnsitz haben und Personen, die mit einem Transitflug in einen Drittstaat reisen und in einem internationalen Flughafen auf dem Gebiet Russlands zwischenlanden.