BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Tel.: +43/1/712-12-29; +43/1/713-86-22
/8:30-17:30
09 November / 2021

Aktueller Hinweis zur Einreise nach Österreich aus der Russischen Föderation

Stand:

Informationen der Botschaft Österreichs in Russland:

Mit 31.10.2021 tritt eine weitere Novelle der Einreise-Verordnung des Sozialministeriums (BGBl. II Nr. 442/2021) in Kraft.

Ab 15.08.2021 müssen Personen, die aus der Russischen Föderation nach Österreich reisen (bzw. sich hier in den letzten 10 Tagen aufgehalten haben) bei der Einreise nach Österreich Folgendes beachten: 

  • Bei der Einreise ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen. Dies sind entweder der Nachweis eines Impfzeugnisses (siehe unten), ein Genesungsnachweis (siehe unten) oder ein ärztliches Zeugnis oder Testzertifikat in Deutsch oder Englisch, welches einen negativen COVID-19-Test (PCR) bestätigt. Bei PCR-Tests darf die Abnahme der Probe zum Zeitpunkt der Einreise nur maximal 72 Stunden zurückliegen.
  • Innerhalb 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich ist eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) verpflichtend.  Das elektronische PTC-Registrierungsformular finden Sie hier: Deutsch und Englisch .
  • Unverzüglich ist eine 10-tägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn frühestens am fünften Tag nach der Einreise ein COVID-Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist.

Bei Transit-Reisen ist die Einreise ohne Einschränkung – ohne Erfordernis eines Tests oder Quarantäne, KEINE Pre-Travel-Clearance erforderlich! – möglich, wobei bei der Einreise der Nachweis der unmittelbaren Weiterreise erbracht werden muss.

Bei folgenden Fällen ist keine Quarantäne und keine Registrierung erforderlich:

  • Personen, welche einen Impfnachweis,  einen Genesungsnachweis oder jeweils ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen.
  • Einreise im Rahmen des Amtssitzabkommens, zu beruflichen Zwecken, humanitäre Einsatzkräfte.
  • Einreise aus medizinischen Gründen (+ Begleitperson), Einreise zur Wahrnehmung einer zwingenden gerichtlich oder behördlich auferlegten Pflicht, Einreise im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs, Einreise aufgrund unvorhersehbarer, besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis (Krankheit, Todesfall, Geburt).

Das Impfzeugnis muss das Vorliegen der folgenden Voraussetzungen bestätigen:

  • Max. 360 Tage zurückliegende Zweitimpfung mit einem der folgenden Impfstoffe: Comirnaty (INN) von BioNtech/Pfizer; Vaxzevria COVID-19 Vaccine AstraZeneca / Covishield von Serum Institute of India; mRNA-1273 Covid-19 Vaccine von Moderna; Sinopharm / BIBP SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell), Inactivated, Sinovac.
  • Min. 21 Tage und max. 270 Tage zurückliegende Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson.

Genauere Informationen dayu finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Botschaft in Russland.