BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH
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27 März / 2020

Aktuelle Information im Zusammenhang mit dem Coronavirus


⚡️Als Maßnahme gegen die Ausbreitung von #COVID19 schränkt die Regierung Russlands ab Mitternacht, dem 18. März die Einreise von ausländischen Bürgern und Personen ohne Staatsangehörigkeit auf das Gebiet der Russischen Föderation ein. 

Ausgenommen von dieser Einschänkung sind folgende Personengruppen:
Mitarbeiter von diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Russischen Föderation;
Kraftfahrer des internationalen Güterverkehrs;
Besatzungen von Flugzeugen, Meeres- oder Flussschiffen, Lokomotiv- und Zugmannschaften des internationalen Verkehrs;
Mitglieder von offiziellen Delegationen und Personen mit diplomatischen, dienstlichen Visa oder mit einem Visum, das aufgrund des Todes eines nahen Verwandten ausgestellt wurde;
Personen, die in Russland einen ständigen Wohnsitz haben und Personen, die mit einem Transitflug in einen Drittstaat reisen und in einem internationalen Flughafen auf dem Gebiet Russlands zwischenlanden.

Am 16. März wurde ein Erlass des Bürgermeisters Moskaus verabschiedet, laut dem alle Anreisenden aus China, Südkorea, Iran, Großbritannien, Norwegen, der Schweiz, den USA und allen Ländern der EU einschließlich Österreich, eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten müssten. Für Fragen zum Coronavirus ist eine Hotline der Moskauer Regierung eingerichtet +7 495 870 45 09 (Russisch und Englisch).

Die reguläre Flugverbindung mit Österreich wurde auf Entscheidung der Bundesregierung am 17. März, eingestellt.

 Auf der Sitzung des Koordinationsrates bei der Regierung der Russischen Föderation zur Bekämpfung der Ausbreitung von #COVID19 wurde beschlossen ab dem 27. März reguläre und Charterflüge nach Russland aus anderen Ländern einzustellen. Ausgenommen sind Flüge zur Rückholung russischer Bürger aus dem Ausland.

Wir werden weitere Informationen über die Entwicklung der Lage auf unserer Web-Seite https://austria.mid.ru/de/ und in den Social Media veröffentlichen.