Staatsaufbau
Die Grundlagen der Staatsordnung Russlands sind in der Verfassung festgelegt, die per Volksentscheid vom 12. Dezember 1993 angenommen wurde. Die Verfassungsänderungen wurden am 1. Juli 2020 angenommen. Laut Artikel 1 der Verfassung ist Russland ein demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform.
Der Präsident ist das Staatsoberhaupt der Russischen Föderation.
Am 18. Marz 2018 wurde Wladimir Putin erneut zum Präsidenten der Russischen Föderation für die Amtsdauer von sechs Jahren gewählt und ist seit dem 7. Mai 2018 im Amt. Der Präsident der Russischen Föderation ist Oberster Befehlshaber der Streitkrafte Russlands.
Die Regierung der Russischen Föderation ist ein Kollegialorgan und leitet das einheitliche System der Exekutive im Lande. Die Regierung besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den föderalen Ministern. Der Vorsitzende der Regierung ist seit dem 16. Jänner 2020 Mikhail Mischustin.
Vertretungs- und Gesetzgebungsorgan der Russischen Föderation ist das Parlament – die Föderale Versammlung. Sie besteht aus zwei Kammern – dem Föderationsrat (obere Parlamentskammer, vertritt die Interessen der Regionen Russlands und besteht aus insgesamt 170 Mitglieder) und der Staatsduma (untere Parlamentskammer, vertritt das Volk des ganzen Landes und besteht aus 450 Abgeordneten).