Empfang von Dokumenten, Bearbeitung und Erteilung aller Visakategorien für ausländische Bürger und Staatenlose vorübergehend eingestellt
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Um die Gesundheit der Bürger zu schützen und die Ausbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion auf dem Territorium der Russischen Föderation gemäß dem Beschluss der russischen Regierung vom 16. März 2020 Nr. 635-r (in der jeweils gültigen Fassung) zu verhindern, die konsularische Abteilung der russischen Botschaft in Österreich hat den Empfang von Dokumenten für die Bearbeitung von Visa vorübergehend ausgesetzt. Ausnahmen bilden ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die die folgenden Kategorien erfüllen und beim russischen Visa-Zentrum Artionis ein Visum beantragen können (ARTIONIS Visa-Zentrum 1030 Wien, Neulinggasse 29, Telefon: +43720228426 Aktuelle Werktage: Montag, Mittwoch, Freitag (9:00-11:00). E-Mail: info.rusvienna@russia-visacentre.com, Webseite: www.Russia-visacentre.com):
- diplomatischer und dienstlicher Visa für neu ernannte Mitarbeiter von diplomatischen und konsularischen Vertretungen ausländischer Staaten in der Russischen Föderation, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten auf dem Staatsgebiet der Russischen Föderation, für ihre Familienangehörigen sowie Mitglieder offizieller Delegationen;
- allgemeiner Geschäftsvisa für Autofahrer internationalen Fernverkehrs, der Besatzungen von Luftzeugen, See- und Flussschiffen sowie Zug- und Lokomotivbesatzungen internationalen Bahnverkehrs;
- allgemeiner Privatvisa für ausländische Bürger und Staatenlose, die sich in die Russische Föderation wegen des Todes eines nahen Angehörigen begeben;
- allgemeiner Arbeitsvisa für ausländische Bürger und Staatenlose, die nach Russland reisen, um ausländische technische Ausrüstung zu warten;
- andere Arten von Visa auf der Grundlage einer Einladung der Behörden des russischen Innenministeriums oder von Anweisungen (Telex) des russischen Außenministeriums.
Die eingeführten Maßnahmen sind durch besondere Umstände hervorgerufen daher vorübergehend.
Ausländer und Staatenlose müssen beim Einstieg in ein Flugzeug, das aus dem Ausland nach Russland fliegt über einen negativen PCR-Test auf COVID-19 (auf Russisch oder Englisch), der höchstens drei Tage vor der Einreise nach Russland durchgeführt wurde, zu verfügen. Tests dürfen auch in der Amtssprache einer im jeweiligen Land registrierten Anstalt, die diesen durchführte, vorliegen, mit der Übersetzung ins Russische, die von einem russischen Konsularbeamten beglaubigt wurde.
Vor der Ankunft in Russland müssen Ausländer und Staatenlose ein Formular für Einreisende in die Russische Föderation ausfüllen, das auf der Webseite der russischen Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadzor zu finden ist: (https://www.rospotrebnadzor.ru/region/korono_virus/naselenie.php?sphrase_id=2645145).